Blaue Karte oder anderer Aufenthaltstitel: Was Ukrainerinnen und Ukrainer jetzt wählen sollten
3 Schritte · 4 Min.
Schritt 1 · Was sich geändert hat und ob Sie etwas tun müssen
Hinweis von Naira
Kurz gesagt: Sie müssen sich nicht beeilen. Ihre „Blaue Karte“ (Ausweis für Vertriebene) bleibt bei Ihnen, und die EU hat den vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 verlängert. Sie können weiterhin in Österreich leben und arbeiten, ohne etwas zu ändern.
Was sich im Oktober 2026 geändert hat: Am 15. Oktober billigte der Hauptausschuss des Nationalrats Änderungen der Vertriebenen-Verordnung. Wer einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) beantragt, kann nun auf den Vertriebenenstatus verzichten. Der Verzicht wird erst mit der Erteilung des neuen Aufenthaltstitels wirksam, es entsteht also keine Zeit ohne Rechte. Zuvor hatte das Innenministerium geschrieben, dass die Beantragung anderer Aufenthaltstitel als der RWR+ derzeit nicht zulässig ist.
Welche Aufenthaltstitel genau infrage kommen und unter welchen Voraussetzungen, nennen die Mitteilungen zu den Änderungen nicht, und der Text der Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Deshalb vergleichen wir im Folgenden, was sicher bekannt ist, nämlich die „Blaue Karte“ und die RWR+, und sagen gesondert, was Sie vor einer Entscheidung klären sollten.
Schritt 2 · Was jede Variante bietet
Empfehlungen
Die „Blaue Karte“ ist kostenlos, wird automatisch verlängert und erlaubt es, in Österreich unselbständig und selbständig zu arbeiten. Ihr größter Nachteil: Sie ist an den vorübergehenden Schutz gebunden. Endet der Schutz, endet auch das Aufenthaltsrecht. Außerdem können Sie mit ihr nicht direkt den dauerhaften Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ erhalten.
Empfehlungen
Die RWR+ gibt dieselben Arbeitsrechte, hängt aber nicht davon ab, ob der vorübergehende Schutz verlängert wird. Sie wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, bei erfüllten Voraussetzungen gleich für drei Jahre. Die RWR+ zählt als Niederlassung; nach fünf Jahren Aufenthalt und Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung können Sie daher den „Daueraufenthalt – EU“ beantragen, wobei die Zeit mit der „Blauen Karte“ laut Innenministerium angerechnet wird. Mit der RWR+ ist ein Familiennachzug möglich. Der Preis dafür: eine Gebühr von 218 €, die Verlängerung müssen Sie selbst beantragen, und Sozialhilfe darf man in der Regel nicht beziehen. Wer Grundversorgung bekommt, erhält die Karte nicht.
Checkliste
Bevor Sie die „Blaue Karte“ gegen etwas anderes tauschen, beantworten Sie sich ein paar Fragen:
• Habe ich in den letzten 24 Monaten 12 Monate in Österreich vollversichert gearbeitet?
• Reicht mein Einkommen nach den Richtsätzen, und habe ich eine Unterkunft mit Rechtsanspruch?
• Ist mein Reisepass gültig?
• Brauche ich den Weg zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel oder den Familiennachzug?
• Beziehe ich Grundversorgung?
• Was passiert, wenn ich meine Arbeit verliere?
Empfehlungen
Wenn die RWR+ nicht zu Ihnen passt, zum Beispiel weil Versicherungszeiten fehlen, besteht jetzt die Möglichkeit, einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen. „Anderer“ heißt aber nicht „jeder, und automatisch“: Für jeden Aufenthaltstitel nach dem NAG gelten eigene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Welche Aufenthaltstitel Inhabern der „Blauen Karte“ offenstehen und unter welchen Bedingungen, ist offiziell noch nicht veröffentlicht.
Bei der „Blauen Karte“ bleiben, auf die RWR+ umsteigen oder auf die Bedingungen für andere Aufenthaltstitel warten? Wir vergleichen, was jede Variante bietet, was sich im Oktober 2026 geändert hat und was Sie vor einem Wechsel klären sollten.