Deutschkenntnisse müssen Sie vor der Antragstellung nachweisen, und es genügt daseinfachste Niveau A1. Anerkannt werden nur Sprachdiplome von vier Einrichtungen: ÖIF,ÖSD, Goethe-Institut oder telc. Das Diplom darf bei der Antragstellung höchstens ein Jahralt sein; die Prüfung können Sie in Österreich oder im Ausland abgelegt haben. Auch einDiplom auf höherem Niveau genügt, wenn es nicht älter als ein Jahr ist; eine Ausnahme istdas Zertifikat der ÖIF-Integrationsprüfung (Erfüllung von Modul 1): Es darf bis zu zweiJahre alt sein. Kinder unter 14 Jahren brauchen keinen Nachweis.
Das Sprachdiplom lässt sich durch einen Nachweis ersetzen, dass Sie das Modul 1 derIntegrationsvereinbarung erfüllen. Für Antragstellerinnen und Antragsteller aus derUkraine ist das meist ein Hochschulabschluss. Anerkannt wird ein Bachelor-Diplom mitmindestens dreijähriger Studiendauer, wenn die Hochschule in der Datenbank Anabin denStatus H+ hat; die Bestätigung von der Anabin-Webseite müssen Sie beilegen. Ebensogelten die Diplome „Juniorspezialist“, „Junior-Bachelor“ und „Facharbeiter“ sowie dasDiplom einer berufsbildenden Schule, wenn Sie zusammen mit der Pflichtschulemindestens zwölf Schuljahre absolviert haben. Das Reifezeugnis (Zeugnis über die volleallgemeine Sekundarschulbildung) genügt nicht. Das Diplom darf älter als zwei Jahre sein,muss aber von einem allgemein beeideten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden.
Eine Strafregisterbescheinigung benötigen alle Antragstellerinnen und Antragsteller ab 14Jahren: Sie muss aus dem Land stammen, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben, und darfbei der Antragstellung höchstens drei Monate alt sein. Haben Sie vor dem Aufenthalt inÖsterreich länger als sechs Monate in einem anderen Land gelebt, brauchen Sie auch vondort eine Bescheinigung. Eine österreichische Bescheinigung ist in der Liste nichtaufgeführt. Das verlangt die MA 35 in Wien; in einem anderen Bundesland klären Sie dieUnterlagen besser bei Ihrer Behörde.
Den ukrainischen Strafregisterauszug („витяг про несудимість“, früher „довідка“)können Sie online bestellen, ohne in die Ukraine zu reisen:
Öffnen Sie „Diia“ (App oder Portal) und melden Sie sich an;
wählen Sie „Послуги“ (Dienste) → „Довідки та витяги“ (Bescheinigungen undAuszüge) → „Витяг про несудимість“ (Auszug über das Fehlen von Vorstrafen);
prüfen Sie Ihre Daten: Wenn Sie Ihren Familien- oder Vornamen geändert haben, gebenSie den früheren an;
wählen Sie die Art des Auszugs und den Zweck der Anfrage;
warten Sie auf das fertige Dokument: Laut Diia-Portal dauert das bis zu 10 Arbeitstage,bei zusätzlicher Prüfung bis zu 30 Kalendertage; es kommt per E-Mail und erscheint imBereich „Отримані документи“ (Erhaltene Dokumente);
lassen Sie es von einem allgemein beeideten Dolmetscher ins Deutsche übersetzen.
Eine eigene Kreditgeschichte brauchen Sie nicht, wohl aber die Selbstauskunft: dieAntwort einer Kreditauskunftei auf Ihre Anfrage, welche Daten sie über Sie speichert. FürAntragstellerinnen und Antragsteller ab 18 Jahren verlangt die MA 35 eine aktuelleAuskunft und akzeptiert die kostenlose Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO derKSV1870, die Sie auf der Webseite der Auskunftei anfordern können. Im FAQ desInnenministeriums wird sie als Dokument genannt, das die Bearbeitung beschleunigt.